Wilhelm Neurohr

Politische Debatte über die Bezahlbarkeit von Renten und Pensionen

und deren Angleichung oder Reformbedarf

Impuls-Referat Wilhelm Neurohr im Halterner Forum am 20. September 2026 (Nachschrift)

1. Vorbemerkungen und Problemaufriss:

Es handelt sich nicht um ein trockenes Experten-Thema, sondern um ein heikles gesellschaftspolitisches Konfliktthema mit vielen Emotionen - weil es teilweise auch um die Verteidigung von Besitzständen und Privilegien geht - und auch der Generationenkonflikt Alt gegen Jung geschürt wird, obwohl alle betroffen sind.

Die Sozialstaatsreformen mit anstehenden Leistungskürzungen haben deshalb eine anhaltende und polarisierende öffentliche Gerechtigkeits-Debatte ausgelöst - und sogar aktuell das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt mit beeinflusst (Stichwort: Abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Jahren Einzahlung).

Von diesen aktuellen sozialpolitischen Themen sind auch sämtliche Forumsmitglieder unterschiedlich selber mitbetroffen, sei es als Pensionäre aus dem Beamtenverhältnis oder als Rentner und zukünftige Rentner, aber auch als Steuerzahler und Beitragszahler. (Selbständige unter uns müssten gesondert betrachtet werden, die künftig aber auch in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen.)

Wir sollten aber hier und heute zu dem Rententhema keine Neiddebatte untereinander entfachen, sondern anhand von Zahlen und Fakten eine soziale Gerechtigkeitsdebatte fördern.

Vor allem die 33 Empfehlungen der Rentenreformkommission (alias „Alterssicherungskommission“) enthalten brisante, aber unnötige Kürzungsvorschläge mit erheblichen Einbußen und Abschlägen nur für die gesetzlich versicherten Rentner, die ohnehin schon in der Alterssicherung benachteiligt sind.

Allein die Abschaffung der Rente mit 63 d.h. 64,5 bedeutet eine Kürzung um 7,2%. Wenn demnächst die Rentensteigerungen sich nicht mehr an den Lohnsteigerungen, sondern nur an der Inflationsrate orientieren, bedeutet das weiter sinkende Kaufkraft und renteneinkommen. Wenn dann noch die Dämpfungsfaktoren greifen, sinkt das Rentenniveau auf weit unter 48%.

Schon zuvor in ihrer aktiven Berufszeit mussten die Angestellten als Rentenbeitragszahler nachweisbar erhebliche Gehaltsunterschiede etwa gegenüber den aktiven Beamten trotz vergleichbarer Tätigkeiten hinnehmen (siehe Link zur Satire-Sendung „Die Anstalt“ mit Faktencheck: https://www.youtube.com/watch?v=ziDTbwNpLSE&list=PLhtjufTH4Nq4LmQIMehjv-JVv0XBO-pvE&index=4 )

Ausgeblendet wird in der politischen Debatte der Vorschlag der Rentenkommission für eine inhaltsgleiche Übertragung der rentenrechtlichen Empfehlungen auch auf die Beamten..

Auch die von Arbeitsministerin Bärbel Bas geforderte Einbeziehung der Beamten (und Politiker) als Beitragszahler in die Rentenkasse ist laut Kommission langfristig das „Idealbild der Altersversorgung“, würde sich aber kurzfristig angeblich nicht rechnen, obwohl Österreich es vorgemacht hat.

Es bleibt also bei einer bloßen Rentenreform. Eine gleichzeitige überfällige Reform des Beamtenrechtes insgesamt, insbesondere der großzügigen Altersversorgung, wird politisch erst einmal ausgeklammert, allein die Rentner stehen im Fokus.

Dabei liegt das deutsche Rentenniveau von 48% in Europa bereits am unteren Ende und liegt weit unter dem OECD Durchschnitt von 63,3%; Frankreich und Italien kommen auf 70 bis 80%. Und neidvoll blicken wir auf Österreich mit einer zu versteuernden Brutto-Rente von 80% des früheren Verdienstes. Die Gewerkschaften fordern für die Rentner deshalb ein dauerhaftes Mindestniveau von 53%. Bei den deutschen Beamten sind es immerhin rund 72%. Über die Dämpfungsfaktoren wird nach 2032 das Rentenniveau für die Angestellten auf 42% sinken.

Bin zwar selber betroffener Rentner, aber kein Rentenexperte, deshalb will ich nicht auf alle Einzelheiten der Refomvorschläge der Rentenkommission detailliert eingehen, sondern den Fokus vielmehr richten auf das gesamtgesellschaftliche Konfliktthema der sozialen Gerechtigkeit – mit besonderem Blick auf die 5 Mio. Beschäftigten im öff. Dienst, von denen nur 1,8 Mio. verbeamtet sind, also gut ein Drittel, die aber die Hälfte der Personalkosten verursachen.

2. Kein Anlass für Rentenkürzungen

Die Politik fokussiert sich derzeit allein auf Einsparpotenziale bei der Rentenkasse zu Lasten der Rentner, obwohl die Steuerzuschüsse des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung in den vergangenen zwei Jahrzehnten tatsächlich gesunken sind, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP).

Deshalb ist der Finanzbedarf für die Rentenkasse laut Rentenkommission gar nicht so dramatisch, wie immer behauptet. Auch ohne Reformen würde der Beitragssatz bis 2040 nur moderat von 18,6% auf 21,1% steigen und dann dort verharren.

Wenn dann noch die versicherungsfremden Leistungen von bis zu 40 Mrd. € jährlich für Mütterrente und teilweise für die Grundsicherung nicht mehr allein von den Beitragszahlern der Rentenversicherten aufgebracht werden müssten, würde das die Rentenversicherung und Beitragszahler entlasten mit einer Beitragssenkung um 2%! Das Reformziel wäre damit fast erreicht.

Auch mit weiteren Einwanderungen in den Arbeitsmarkt (200.000 Arbeitskräfte /Jahr) wäre die Einnahmelücke der Rentenversicherung bereits zur Hälfte geschlossen.

Befolgte man zudem den Vorschlag der Rentenkommission zur Abschaffung der Minijobs, die in die Altersarmut führen, würde das auch höhere Beitragseinnahmen der Rentenkasse bewirken und auskömmliche Renten.

Für Rentenkürzungen besteht also eigentlich kein Anlass, sondern armutsfeste Renten bedürften eigentlich im Gegenteil einer deutlichen Erhöhung.

3. Beamtenpensionen als gesellschaftliche Belastung

Dagegen gäbe es bei objektiver Betrachtung dringenden Reform- und Kürzungsbedarf bei den hohen Beamtenpensionen und -gehältern, ohne dass hier eine „Neiddebatte“ oder ein „Beamten-Bashing“ losgetreten werden soll, sondern eine überfällige soziale Gerechtigkeitsdebatte anhand von Daten und Fakten.

Denn völlig ausgeblendet aus der öffentlichen Diskussion wird die Berechnung des Institutes der Deutschen Wirtschaft: Danach müssen bis 2040 Bund, Länder und die klammen Kommunen für die Beamtenpensionen (einschl. Hinterbliebenenversorgung) zwischen 1,3 bis zu 2,3 Billionen € (!) aus dem Haushalt oder Steueraufkommen aufbringen - für die es nur unzureichende oder zweckentfremdete Pensionsrückstellungen gibt, so dass teilweise schon Pensionsfond am Kapitalmarkt angelegt werden müssen.

In den nächsten Jahren gehen Hunderttausende bis 1,5 Mio. Beamte in Deutschland im Zuge der sogenannten Babyboomer-Pensionswelle in den Ruhestand, - davon 20% in die Frühpension mit durchschnittlich 63 statt 67 Jahren.

Diese müssen komplett vom Steuerzahler versorgt werden, und zwar dem Status angemessen, wie gerade das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, das die Beamten insgesamt sogar für unterbezahlt hält. (Ob das zutrifft, widerlegen gleich noch eindrucksvolle Zahlen)

Diese erdrückenden Pensionslasten übertreffen den Steuerzuschuss für die Rentenkasse um ein Vielfaches. Das ist ein echtes Finanzierungsproblem für den hoch verschuldeten Staatshaushalt mit seinem bereits belastenden 500 Mrd. Sondervermögen für Infrastruktur etc. und 100 Mrd. für Militär und Rüstung.

Der Staat setzt allein für die derzeit knapp 2 Mio. Pensionäre mit ca. 80 Mrd. € jährlich fast ebenso viele Steuergelder ein wie für die zehnfache Anzahl der 20 Mio. Rentner, die 98 Mio. € Steuerzuschuss in die Rentenkasse bekommen (nach Abzug der 40 Mrd. € für die Mütterrente und die Grundsicherung, die fälschlich über die Rentenkasse von deren Beitragszahlern mitfinanziert werden).

Noch drastischer wird das Missverhältnis sichtbar bei der Umrechnung pro Kopf: Für die Rentner beträgt der Steuerzuschuss 4.900 € im Jahr pro Kopf, für die Ruhestandsbeamten jährlich 40.000 € pro Kopf, also fast das 10-fache. Soviel mehr sind dem Staat seine Staatsdiener wert, obwohl die überwiegenden Angestellten im öff. Dienst ebenso dem Staat dienen.

Die durchschnittlichen Beamtenpensionen und diversen Privilegien belaufen sich im Monat auf das Doppelte bis Dreifache der Altersversorgung der Rentner, zuzüglich zweistelliger Milliardensummen für die staatliche Beihilfe im Krankheits- oder Pflegefall sowie pensionsfähiger Zulagen.

Diese Ungleichbehandlung mitsamt teuren Privilegien wird laut Umfragen von einer großen Bevölkerungsmehrheit nicht akzeptiert. Das wird im Faktencheck anhand von konkreten Zahlen sichtbar:

Die Gesamtkosten des Staates für den Beamtenapparat in Bund, Ländern und Kommunen (einschl. Lehrer, Richter und Soldaten sowie oberste kirchliche Würdenträger mit Beamtenstatus) belaufen sich derzeit auf insgesamt 267 Mrd. € jährlich. Das ist zweieinhalb Mal so viel wie der fünfjährige Sonderhaushalt für Rüstung und Militär, (aber für unsere Staatsdiener vielleicht besser eingesetzt als für die militärische Tötungsmaschinerie…).

Für die Gehälter der 3,6 Mio. Angestellten im öff. Dienst als Tarifbeschäftigte sind dagegen jährlich ca. 150 Mrd. € aufzubringen, also weit weniger als für die Beamtenschaft. Noch krasser sind die Unterschiede bei den Renten und Pensionen.

Doch nur bei den preiswerteren Rentnern wird über generationengerechte Einsparungen diskutiert, obwohl die Ruhestandsbeamten zehnmal so teuer sind. Stattdessen hat man hat sich bei der Sozialstaatsreform allein auf die Rentner fokussiert, von denen jeder 5. bereits armutsgefährdet ist und 1,4 Mio. Rentner nur die Grundrente erhalten.

Wer 45 Jahre mit einem Bruttolohn von 2.672 €/Monat gearbeitet hat, erhält Rente nur in Höhe der Sozialhilfe von 1.024 €. Dagegen gilt für Beamte ein „lebenslänglich standesgemäßer Lebensstandard auf statusgemäßem Niveau“, so dass sich eine Statistik über Beamtenarmut erübrigt.

Kritiker wie der Wirtschaftsweise Prof. Martin Werding sprechen deshalb von einer „staatlichen Komfortzone für den wachsenden Beamten-Wasserkopf“, der mit 1,8 Mio. Beamten ein Drittel aller Stellen im öff. Dienst umfasst. Er fordert eine Absenkung der Pensionsansprüche von bisher 72% der letzten Besoldung auf künftig 68%, weil die Privilegien für die immer größere Berufsgruppe der Beamten erst Jahrzehnte später im Staatshaushalt sichtbar werden.

Der (neoliberale) Finanzwissenschaftler Prof. Raffelhüschen verkündete in der BILD-Zeitung: „Wir können uns so viele Beamte nicht mehr leisten“ und stellt den Kündigungsschutz für Lebenszeit-Beamte in Frage. Andere Institute empfehlen die Halbierung der Beamtenstellen in Behörden und Verwaltungen, aber insbesondere auch bei Lehrern und Professoren.

Das Ausmaß der Verbeamtung in Deutschland über die hoheitlichen Aufgaben hinaus mit fast 2 Mio. Beamten ist tatsächlich in Europa einzigartig und in den meisten Nachbarländern längst abgeschafft oder nie der Fall gewesen.

Mit seinem typisch deutschen, streng Status-bezogenen Berufsbeamtentum aus dem 18. und 19. Jahrhundert nimmt Deutschland im internationalen Vergleich eine Sonderrolle ein und nimmt zugleich eklatante Ungerechtigkeiten zwischen den Berufsgruppen in Kauf.

Deshalb vorab ein objektiver Zahlenvergleich der Altersversorgung von Angestellten und Beamten:

4. Vergleich der Altersversorgung von Angestellten und Beamten

Der Blick in das Rentenniveau für Angestellte oder Arbeitnehmer ist deprimierend: Rentner sind in Deutschland längst nicht mehr vor Altersarmut geschützt, denn 28% der Männer und 61% der Frauen liegen mit ihrer gesetzlichen Rente unter 1.446 € im Monat – und zwar auch bei langen Erwerbszeiten von 45 Jahren. (Beamte erreichen übrigens bereits nach 40 statt 45 Dienstjahren ihren höchsten Versorgungsanspruch, Bundestagabgeordnete schon nach 26 Jahren).

In Zukunft sollen die Renten künftig nicht mehr an der Lohnentwicklung, sondern nur noch an der Inflationsentwicklung ausgerichtet werden, was eine weitere Rentenkürzung bedeutet. (Die Politiker, die das entscheiden, orientieren ihre eigene jährliche Diätenerhöhung jedoch weiterhin an der Lohnentwicklung).

¾ Mio. Rentner beziehen lediglich Grundsicherung im Alter mit dem Regelsatz von 563 €. Die darauf Angewiesenen sind in den letzten 10 Jahren um über 42% angestiegen.

Die Armutsquote der Rentner beträgt 17%, bei Frauen sogar 21%. Deshalb gehen 14% der Rentner noch einer Erwerbstätigkeit im hohen Alter nach, davon 1/3 aus finanzieller Not, die übrigen eher wegen sozialer Kontakte oder Freude an der Arbeit.

Allein die Abschaffung der Rente mit 63 bzw. 64,5 bedeutet für deutsche Rentner eine faktische Rentenkürzung von 7,2%. (Derweil können Beamte immer noch ab 63 mit leichten Versorgungsabschlägen in den Ruhestand).

Die Durchschnittsrente in Deutschland beträgt nur 1.400 € brutto im Monat für Männer und 955 € brutto für Frauen. Bei 45 Versicherungsjahren erreichen langjährig Versicherte im Durchschnitt 1.600 bis 1.890 € brutto.

Höchstrenten von über 3.000 € brutto im Monat sind die absolute Ausnahme, das erreichen nur 0,1% der Rentner. Die Höchstrente ist gedeckelt auf 3.741 € brutto (wegen der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € pro Jahr) und wird nur von 65 Personen in Deutschland erreicht.

Dagegen betragen die Versorgungsbezüge für pensionierte Beamte in NRW auf der Basis von rund 72% des letzten und damit höchsten Gehaltes durchschnittlich über 3.800 € brutto für Männer und ca. 3.200 € brutto für Frauen, also fast doppelt so hoch wie bei den Durchschnittsrentnern, zuzüglich 70% großzügige Beihilfeleistungen im Krankheitsfall und Pflegefall sowie „ruhegehaltsfähige Zulagen“.

Bei den Arbeitnehmern gilt als Bezugsgröße bei der Rentenberechnung nur 48% des Gehaltes (auf der Berechnungsbasis der gesamten Berufsbiografie einschl. Lehrjahre).

Nur 60% der Angestellten erhalten noch zusätzlich eine kleine Betriebsrente, 40% also nicht.

Diese Rentner begnügen sich mit der knapp bemessenen gesetzlichen Rente, denn die zusätzliche private Riesterrente war ein Flop, und nur die wenigsten konnten zusätzlich zum monatlichen Rentenbeitrag von 18,6% im Monat noch die empfohlenen 4% für Riestern zusätzlich aufbringen. Dann hätte man gleich den Rentenbeitrag auf 22,8% erhöhen können und alle Probleme wären gelöst.

Im öffentlichen Dienst wird die zusätzliche Betriebsrente für Angestellte (VBL/ZVK) in Höhe von durchschnittlich nur 319,- € brutto weder an die Inflationsrate angepasst noch an die Lohnentwicklung, sondern schmilzt mit nur 1% jährliche Erhöhung mit ihrer Kaufkraft stetig dahin, bis zur Halbierung.

Und ob demnächst die zusätzliche risikobehaftete Aktienrente eine Verbesserung für die Rentner bringt, daran glauben die wenigsten. Eher ist das der Einstieg in die Privatisierung der Rente, wie von Friedrich Merz schon vor Jahrzehnten gefordert).

Die Kapitalrente schwächt sogar unmittelbar die umlagefinanzierte Rente, da die Lohnanteile, die an die Kapitalmärkte fließen, bei der umlagefinanzierten Rente nicht mehr zählen. Und das staatliche Überbrückungsgeld bis 2032, das die fehlende Rendite (von vielleicht 2%) ausgleichen soll, wird für den Steuerzahler nicht billig.

Die Beamten verweisen jedoch ihre Kritiker immer auf die Nichtvergleichbarkeit von Pension und Rente, man würde „Äpfel und Birnen vergleichen“, weil ja die Angestellten noch ihre Zusatzversorgung bekämen und dadurch angeblich mit den Beamten gleichziehen. Außerdem seien die Beamten mit Studium besser ausgebildet und bezahlt und stünden als Akademiker deshalb statistisch besser da als die Arbeitnehmer mitsamt den Geringverdienern prekär Beschäftigten in der Statistik.

Die Beamtenversorgung als Einsäulen-Modell sei mit dem Mehrsäulen-Modell der Renten systemisch nicht vergleichbar. (Das ist eine widerlegbare Milchmädchenrechnung, wie hier nachgewiesen. Außerdem haben die Beamten wegen der zumeist lebenslangen Vollzeitbeschäftigung keine Lücken in ihrer Erwerbsbiografie).

Da die Mehrheit der Beamten im gehobenen und höheren Dienst tätig ist - bei Ländern und Kommunen zwischen 80% bis 90% - fallen deren Pensionen entsprechend hoch aus, (obwohl die meisten Angestellten mit akademischer Ausbildung ebenfalls im gehobenen und höheren Dienst eingesetzt sind):

Verbeamtete Lehrer können nach voller Dienstzeit von 40 Jahren über 4.000 bis über 5000 € Bruttopension im Monat erreichen, Hochschullehrer bis über 5.500 €, zuzüglich ruhestandsfähiger Leistungsbezüge oder Familienzuschläge.

In NRW stellen die Lehrer 55% aller Beamten aller Beamten (bundesweit 36%) und sind damit die größte Beamtengruppe noch vor den Polizisten, wobei inzwischen 25% der Lehrer nur Angestellte sind. Diese erhalten bei gleicher Tätigkeit um 500 bis 800 € weniger Gehalt und bis 1.500 € / 2.000 €weniger Rente als die verbeamteten Kollegen. (Meine Frau war selber Lehrerin im Angestelltenverhältnis mit entsprechenden Nachteilen).

Und Spitzenbeamte in den höchsten Gehaltsgruppen (B-Gruppen und oberste Richter) erreichen sogar brutto 6000 bis 8000 € Pension. Solches Ruhestandseinkommen und mehr können auch Ehepartner zusammen erreichen, die beide verbeamtete Lehrer waren, weil es keine gegenseitige Verrechnung gibt.

Trotzdem hat 2005 ein neidischer Beamter vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, dass die bis dahin steuerfreien Renten der Arbeitnehmer gefälligst auch versteuert werden sollten wie bei den Beamtenpensionen. Und er bekam in dem höchst umstrittenen Urteil Recht, so das seither auch die ohnehin bescheidenen Renten stufenweise besteuert werden, die jährlichen Rentenerhöhungen sogar zu 100%. Das verstehen die Beamten als Gleichbehandlungs- und Gerechtigkeitsprinzip?

Es besteht in Wirklichkeit enormer Reform- und Anpassungsbedarf zur Herstellung von mehr Gerechtigkeit.

5. Weitere Privilegien und Sonderrechte der Beamten:

Blicken wir noch auf einige weitere Privilegien und Besonderheiten: Wie bereits erwähnt, bezahlen bei uns Beamte bisher weder Beiträge in die Renten- und Pflegeversicherung, noch in die Arbeitslosenversicherung, und nur 30% für die private Krankenversicherung, weil 70% die staatliche Beihilfe übernimmt, für Beamtenkinder sogar 80%.

Zusätzlich erhalten die Beamten teilweise auch Leistungszuschläge (zwecks Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten) sowie neben dem staatlichen Kindergeld noch großzügige Familienzuschläge, die bei mehreren Kindern über 3.000 € im Monat erreichen können.

Inklusive Wohnzuschläge in teuren Wohngegenden, von Kritikern quasi als „Wohngeld für Besserverdienende“ geneidet - während Rentner und Arbeitnehmer gerade das Wohngeld gekürzt oder gestrichen wird und sie sehen müssen, wie sie ihre Kinder ernähren und ihre Miete aufbringen.

Beim staatlichen Kindergeldanspruch gilt laut Gerichtsurteil der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Millionärskinder, umgekehrt sind dem Staat die Arbeiterkinder weniger Wert als die Beamtenkinder. Auch die Beamtenwitwe, die keinen Treueschwur geleistet hat, ist dem Stiefvater Staat mehr wert als die gewöhnliche Rentnerwitwe. (Für ihre Angehörigen erhalten Angestellte keinen vergleichbaren Bonus; die Familie bleibt ihre Privatsache, während Beamte für ihren Familienstand extra belohnt werden anstatt allein für ihre Arbeit).

Im Krankheitsfall sinkt das Einkommen bei Arbeitnehmern nach 6 Wochen spürbar, da die Krankenkassen nur ein geringes Krankengeld als Lohnersatzleistung zahlen. Die kranken Beamten erhalten dagegen ihre Besoldung ungekürzt und unbefristet weiter als Lohnfortzahlung, was sich in der Krankenstatistik bei den Fehlzeiten und ihrer Dauer oftmals widerspiegelt, (so dass die Angestellten deren Arbeiten solange mit erledigen müssen).

Arbeitnehmer sollen bereits am ersten Krankenfehltag ein ärztliches Attest vorlegen, Beamte hingegen nicht.

Für die Rentner plant man derzeit auch die Einschränkung oder Abschaffung der Witwenrente und den Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse für die Ehepartner, während sich die Ehepartner der Beamten sowohl in der Altersversorgung als Beamtenwitwe mit 55-60% der Pension, als auch im Krankheits- und Pflegefall mit der großzügigen Beihilferegelung von 70% keine Sorgen machen müssen.

(Ablehnend diskutiert wird in der Beamtenschaft die Idee der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens, bei dem der Staat so tut, als ob der Ehepartner des Beamten eigenes Geld verdient, um so etwas einzusparen).

Während der Corona-Zeit erhielten überdies nicht nur aktive Beamte, sondern auch die im Ruhestand befindlichen Pensionäre als Inflationsausgleich steuerfreie Sonderzahlungen von bis zu 3.000 €, die Rentner gingen dagegen völlig leer aus.

In einigen Bundesländern gibt es für die Ruhestandsbeamten zusätzlich zu ihrer Monatspension noch eine jährliche Sonderzahlung als Weihnachtsgeld, die in NRW in die 12 Monatszahlungen mit eingerechnet wurden (damit das nicht als dreizehnte Monatsrente auffällt).

Beamte erhalten wegen ihres gesicherten Einkommens und der Unkündbarkeit oft bessere Konditionen bei Banken und Sparkassen bei den Krediten (auch bevorzugte Wohnungszusage bei Vermietern).

Aktuell stehen noch kräftige Nachzahlungen und Erhöhungen für alle aktiven und vermeintlich unterbezahlten Beamten bevor - aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils. Und zwar in teilweise bis zu vierstelliger Höhe monatlich, die Angestellte nicht bekommen.

Die Urteilsbegründung lautet: Die Beamten (bis hinauf in die höchsten Spitzengruppen) sind wegen des Abstandsgebotes angeblich notorisch unterbezahlt.

Das Urteil sollte eigentlich dafür sorgen, dass für die untersten Besoldungsgruppen im einfachen und mittleren Dienst der gehörige Abstand zu den Bürgergeldempfängern gewahrt bleibt. Daraufhin reklamierten die oberen und höchsten Besoldungsspitzengruppen auch mehr Geld, damit ihr Abstand zu den unteren Gruppen wiederum erhöht bleibt.

Die selber verbeamteten und deshalb befangenen Richter urteilten auch in eigener Sache. Sie erhalten auch selber einen vierstelligen Aufschlag zu ihrer Besoldung, die in den Gehaltsgruppen R 6 bis R12 zwischen 12.000 und 17.000 € monatlich beträgt. (Dennoch gingen in mehreren Bundesländern Richter der unteren Instanzen sowie der Richterbund mit Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die unzureichende Umsetzung des Urteils bei der Besoldungserhöhung vor.)

Die durch das Urteil ausgelösten Erhöhungen belaufen sich je nach Besoldungsgruppe auf ein Plus von 7% bis 18%, so hat man in den Bundesländern ausgerechnet. Für Lehrer und Polizisten bedeutet das ein Plus von rund 900 bis 1.000 €. monatlich, bei Spitzenbeamten sogar bis 2.800 €. Damit erhöht sich der Gehaltsunterschied zu Angestellten mit gleicher Tätigkeit nochmals immens.

Für die Bundes- und Landesbeamten einschließlich der Lehrer kostet deshalb das Gerichtsurteil insgesamt 27 Mrd. Auch für die Ruhestandsbeamten wird die Pension daraufhin noch erhöht, da sie sich an den Bezügen der aktiven Beamten orientiert.

Übrigens zeigen Studien des Instituts der Deutschen Wirtschaft, dass Beamte im Schnitt 5 Jahre länger leben als Arbeitnehmer. Ein 65-jähriger Beamter hat im Schnitt 21,5 weitere Lebensjahre als Pensionär vor sich, ein ehemaliger Arbeiter nur knapp 16 Jahre als Rentenempfänger.

6. Die fürstlichen Altersbezüge der Politiker

Blicken wir am Rande auch mal auf die Politiker, die über das Rentnereinkommen ihrer Wähler befinden: Sie haben als Abgeordnete im Bundestag oder Landtag bereits nach nur 2 Wahlperioden ohne Einzahlung in die Rentenkasse einen 7 Mal so hohen Rentenanspruch erworben als ein Durchschnittsrentner nach 45 Jahren.

Ein Bundestagsabgeordneter erreicht bereits nach 26 Jahren Parlamentszugehörigkeit den Höchstrentenanspruch von fast 8.000 €, die er schon ab 63 mit Abzügen beanspruchen kann, während für Rentner die 63-er Regelung (64,5) gekippt wird. Schon nach 2 Wahlperioden erzielt er mit 2.500 € eine höhere Rentenanwartschaft als ein Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren.

Alles das zahlen die Angestellten und Rentner als Steuerzahler für ihre verbeamteten Kollegen und ihre Volksvertreter solidarisch mit, zusätzlich zu ihren eigenen steigenden Rentenbeiträgen und Sozialbeiträgen, sowie durch eigenen Verzicht. Denn die lebenslange auskömmliche Alimentation unserer Beamten durch den Staat heißt: der Staat sind wir, die wir alle die Beamten alimentieren. (Das muss einmal verdeutlicht werden zum Abbau des weit verbreiteten Standesdünkels).

7. Streitfragen zum Aspekt der Gerechtigkeit:

Warum wird trotzdem das gesellschaftliche Streitthema der „Generationengerechtigkeit“ nur bezüglich der von Kürzungen betroffenen Rentnern heftig debattiert?

Ist es gerecht, dass ganze Generationen von Arbeitnehmern neben ihren eigenen Rentenbeiträgen auch noch die Kosten für die beitragsfreien Beamtenpensionen und für deren Krankenbeihilfe als Steuerzahler bis in alle Ewigkeit mitfinanzieren müssen – und Generationen von Steuerzahlern nebenbei auch noch die völlig überhöhten Abgeordneten-Renten mitfinanzieren müssen, weil diese dafür nicht selber einzahlen wollen?

Kann sich der Staat den teuren und aktuell weiterwachsenden Beamtenapparat sowie die teuren Pensionäre überhaupt noch leisten?

Wie stark sind generell gemäß Faktencheck die Rentner gegenüber den Pensionären in der Altersversorgung konkret benachteiligt? Und aus welchem Grund?

Warum werden sowohl bei der Gehaltszahlung als auch bei der Altersversorgung krasse Unterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Beamtenstatus auch bei gleicher Tätigkeit gemacht?

Erinnert sei an die anhaltende Debatte über den umstrittenen Beamtenstatus der bundesweit rund 700.000 Lehrer - als größte und damit teuerste Beamtengruppe in Deutschland - gegenüber den 25% angestellten Lehrern, (die trotz Streikrecht den Unterricht nicht gefährden).

Aber auch in den 11.000 Kommunalverwaltungen in Deutschland arbeiten zu 88% überwiegend Angestellte mit gleicher Ausbildung und Qualifikation wie die wenigen dortigen Beamten mit nur 12%, die sich mit gleicher Tätigkeit und Verantwortung am Schreibtisch gegenübersitzen, jedoch bei ungleicher Bezahlung und unterschiedlicher Altersversorgung.

Dabei erhalten selbst hoch qualifizierte Angestellte im öff. Dienst nicht einmal den marktüblichen Lohn, weil die Gehälter zumeist hinter der Privatwirtschaft zurückbleiben, und das wirkt sich entsprechend auf das spätere Rentenniveau aus.

Bekanntlich war ich selber 40 Jahre in einer großen Kommunalverwaltung mit über 2000 Beschäftigten tätig, davon 500 Beamte und 1.500 Angestellte. Deren gemeinsame Interessen durfte ich 3 Jahrzehnte als Personalvertreter bzw. Personalratsvorsitzender vertreten (und auch 50 Jahre in den Gremien der Gewerkschaft ÖTV /ver.di) - und kenne insofern den Konflikt zwischen den Berufsgruppen vor Ort.

Deshalb war ich immer ein Verfechter des einheitlichen Dienstrechtes und der gleichen Bezahlung (und Rente) für gleiche Arbeit nach dem verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz.

8. Der Reformbedarf des Berufsbeamtentums

Der Reformbedarf des typisch deutschen Berufsbeamtentums als Alleinstellungsmerkmal ist also unübersehbar.

Als Privilegien definiert das Lexikon Vorrechte oder Sondergesetze, mit denen einzelnen Gruppen Vorteile oder finanzieller Nutzen verschafft werden, ohne dass sie extra dafür arbeiten oder kämpfen müssen.

Diese lassen sich nicht allein mit dem Artikel 33 Absatz 5 der Verfassung zum Berufsbeamtentum und mit dessen historischen Hintergründen begründen.

Denn der Beamteneid verpflichtet die Beamten lediglich zur selbstverständlichen Einhaltung der Verfassung und der geltenden Gesetze sowie zur gewissenhaften Pflichterfüllung.

Das gilt auch für die Angestellten im öff. Dienst mit ihrem inhaltsgleichen Gelöbnis - ebenso wie selbstverständlich auch alle übrigen Arbeitnehmer und Staatsbürger zur Verfassungs- und Gesetzestreue und Pflichterfüllung angehalten sind.

Daraus wird nur für die Beamten eine lebenslange Alimentationspflicht des Staates gegenüber seinen loyalen und unkündbaren Staatsdienern abgeleitet, denen stets ein angemessener Lebensstandard zusteht. Den gewöhnlichen Arbeitnehmern und Rentnern mit ihren hohe Armutsquoten wird niedriger Lebensstandard zugemutet.

Allein aus der Treuepflicht und dem Streikverbot sowie Neutralitätsgebot für Beamte wird somit die lebenslange Alimentationspflicht des Staates gegenüber seinen loyalen und unkündbaren Staatsdienern begründet. Deren teure Ausgestaltung ist durchaus hinterfragbar ist, zumal andere EU-Staaten gänzlich ohne Beamte oder mit sehr viel weniger auskommen, ebenso Großbritannien.

Nach kompletter Abschaffung des Beamtentums in der Schweiz oder in Schweden schon vor Jahrzehnten funktionieren die Staaten dort weiterhin reibungslos. In fast allen anderen Ländern gibt es Beamte seit jeher nur im engeren Sicherheits- und Hoheitsbereich und ansonsten ganz normale Arbeitsverträge. In anderen Ländern dürfen Beamte sogar streiken und in Frankreich sogar am Generalstreik teilnehmen.

In Deutschland hat die Privatisierung der Staatsbetriebe die Abschaffung der Post- und Bahnbeamten ermöglicht, die allerdings die Pensionskassen weiterhin belasten. Und das Streikrecht als garantiertes Menschenrecht hat dort wieder Einzug gehalten – es funktioniert also auch ohne Beamten und trotz Streikrecht. (Die Unzuverlässigkeit der Bahn liegt nicht an den Streiks, sondern am Missmanagement).

Doch eine überfällige Reform des Beamtenrechtes insgesamt wird erst einmal ausgeklammert. Immerhin hat die Alterssicherungskommission die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenkasse als „Idealbild der Altersversorgung bezeichnet“.

Wegen der Komplexität der Umstellung, die sich kurzfristig angeblich nicht rechnen würde, hat man aber stattdessen eine inhaltsgleiche Übertragung sämtlicher rentenrechtlichen Empfehlungen auf die Beamten vorgeschlagen, was in der politischen Debatte totgeschwiegen wurde.

Dies hat aber der Beamtenbund als einflussreiche Beamtenlobby sogleich reflexartig mit Erfolg abgewehrt – obwohl die Kommissionsvorschläge 1:1 als „Gesamtkunstwerk“ umgesetzt werden sollten.

Somit wird der politisch umstrittene Vorschlag von Arbeitsministerin Bärbel Bas und einigen Instituten, auch die Beamten (sowie die Politiker) in die gesetzliche Rentenversicherung als Beitragszahler einzubeziehen, wie in Österreich längst vollzogen, wohl politisch nicht weiterverfolgt, (weil das angeblich die Rentenkassen kurzfristig eher belasten als entlasten würde).

Die meisten Berechnungen gehen aber von falschen Annahmen und einer raffinierten Argumentation aus: Denn unsere Beamten wollten ihren Monatsbeitrag für die Rentenkasse vorher aufgestockt bekommen, um keine Einbußen zu haben. Und die gegenwärtigen Ruhestandsbeamten sollten schon voll aus dieser Gemeinschaftskasse statt weiterhin aus Steuergeldern bezahlt werden; das würde allerdings die Rentenkasse sprengen.

Stattdessen gibt es in den Bundesländern, vor allem in NRW, derzeit eine Stellenexplosion der Beamtenstellen mit einem Anstieg um 31% auf über 6.600 Stellen in den Ministerien und in der Staatskanzlei, die über eine halbe Mrd. € Mehrkosten verursachen.

7 von 10 Stellen in der Regierungsspitze sind Beamtenstellen, die für den Staat nur deshalb billiger sind, weil er keine Arbeitgeberbeiträge zahlen muss – dafür aber später umso höhere Pensionskosten und Krankheitskosten.

Interessant wäre ein Exkurs über das reformbedürftige deutsche Beamtentum in seiner historischen Entstehung und Entwicklung. Wir müssten zurückblicken zum Beginn der sogenannten Staatsdiener von den Fürstenstaaten 1723, über Preußen 1794 und Kaiserreich 1873 (Reichsbeamtengesetz) sowie Weimarer Reich 1918 bis hin zu deren Missbrauch durch gehorsame Beamte im Nazi-Staat 1933 -1945 bis in die bundesrepublikanische Gegenwart. Das würde aber den heutigen Rahmen sprengen. (Von der finanziell belohnten Treue zum Staat profitierten hochrangige Nazi-Beamte auch noch nach Gründung der Bundesrepublik in Spitzenämtern)

Wie wird es demnächst in AfD-regierten Ländern mit den „gehorsamen“, treuen und loyalen Beamten und ihrer „Remonstrationspflicht“ bei Gesetzesverstößen, denen sie sich verweigern könnten? Wie wird die verlangte „Treuepflicht“ ausgelegt?

9. Praktische Erfahrungen aus den Kommunalverwaltungen

Zu der Frage, wie wird man überhaupt Beamter und lässt sich tatsächlich nach hoheitlichen und sonstigen Tätigkeiten unterscheiden, kann ich zum Schluss aus meinem ganz persönlichen Erfahrungshintergrund berichten. Ich erwähnte bereits meine jahrzehntelange Tätigkeit als Angestellter in der Kommunalverwaltung mit über 2000 Beschäftigten und als Personalvertreter für die 500 Beamten und 1.500 Angestellten (sowie über 50 Jahre in der Gewerkschaft ÖTV/ver.di).

Um es zu wiederholen: In den 11.000 Kommunalverwaltungen in Deutschland arbeiten zu 88% überwiegend Angestellte mit gleicher Ausbildung und Qualifikation wie die wenigen dortigen Beamten mit nur 12%, die sich mit gleicher Tätigkeit und Verantwortung am Schreibtisch gegenübersitzen. bei unterschiedlicher Bezahlung.

So ist es auch in der Kreisverwaltung und in den 10 kreisangehörigen Stadtverwaltungen. (Wer auf die Beamten in Verwaltungen schimpft, trifft also nur eine Minderheit, denn das Verhältnis Angestellte /Beamte ist 2/3 zu 1/3).

Ob Ingenieure im Planungs- und Umweltamt oder Ärzte im Gesundheitsamt, ob Betriebswirte in der Kämmerei oder Verwaltungsfachkräfte im Sozialamt und Bürgeramt,

Veterinäre am Schlachthof oder Chemiker im Labor – alle arbeiten nebeneinander als Angestellte oder Beamter auf gleichem Niveau - ohne Unterscheidung nach hoheitlichen oder sonstigen Aufgaben. So sitzt z. B. in der Erziehungsberatungsstelle die Kreispsychologieoberrätin neben der angestellten Psychologin ohne Beamtentitel den Kindern gegenüber, die sich um den Beamtentitel nicht scheren.

Denn das Grundgesetz garantiert im Artikel 33 den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und Leistung. Heutzutage sind wegen der gestiegenen Qualifikationsanforderungen die meisten im so genannten gehobenen und höheren Dienst tätig, der einfache und mittlere Dienst spielt keine große Rolle mehr (seit der Privatisierung von Bahn und Post mit dortiger Abschaffung der Beamten, die aber noch zahlreich die Pensionskassen belasten).

Eine Minderheit der Beschäftigten in den Verwaltungen hatte also das Glück, auf verfügbare Beamtenstellen im Stellenplan zu rutschen und betrachtete das oft wie einen „Lottogewinn“. Andere scheiterten z.B. als Quereinsteiger an den Altersgrenzen für die Verbeamtung, an erforderlichen Wartezeiten oder der Gesundheitsprüfung etc. oder zumeist an der Deckelung im Stellenplan.

Manche Berufsgruppen werden aber fast ausnahmslos verbeamtet. Bei den Landesbeamten in NRW handelt es sich zu 55% um Lehrer, mehr noch als Polizisten, die zu 75% verbeamtet sind gegenüber 25% angestellten Lehrern. Die Lehrer sind damit auch die einflussreichste Beamtengruppe.

Und die Ungleichbehandlung setzt sich fort mit besonders krassen Unterschieden dann im Rentenalter, wie aufgezeigt.

10. Beamtenstatus der Lehrer

Die anhaltende Debatte über den umstrittenen Beamtenstatus der bundesweit rund 700.000 Lehrer - als größte und damit teuerste Beamtengruppe in Deutschland - gegenüber den 25% angestellten Lehrern - ist mir persönlich ebenfalls vertraut. Denn meine Frau gehörte zu den angestellten Lehrern im Schuldienst, die trotz Streikrecht den Schulbetrieb nicht gefährdet haben, aber sich für gleiche Tätigkeit mit deutlich weniger Gehalt und Rente begnügten.

Bei verbeamteten Lehrern etwa der Besoldungsgruppe A 13 bewegt sich das monatliche Bruttogehalt je nach Dienst- und Lebensalter zwischen 5.200 € beim Einstieg plus Zulagen bis 7.160 € Endgehalt kurz vor der Pension, als Berechnungsbasis für das 72%ige Altersruhegeld.

Von der Beamtenbesoldung erfolgen keinerlei Abzüge für Renten- und Pflegekasse oder Arbeitslosenversicherung, sondern nur 30% Einzahlung in die private Krankenkasse, weil 70% die staatliche Beihilfe abdeckt, so dass ein hohes Netto verbleibt.

Ein angestellter Lehrer der tariflichen Entgeltgrupp 13 beginnt dagegen bislang mit 500 € weniger, bei nur 4.700 € brutto Monatsgehalt, und erreicht bis zum Rentenalter max. 7.026 € brutto Endgehalt bei ungleich höheren Abzügen, weil nebst Steuern noch die hohen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Seine Rente auf der Basis von nur 48% berechnet sich nach der gesamten Berufsbiografie, also unter Einrechnung auch der niedrigeren Anfangsgehälter, so dass die Rente spürbar niedriger ausfällt.

11. Disparitäten in der Bezahlung von Beamten und Angestellten

Diese rational nicht begründbare Ungerechtigkeit hat nicht nur Auswirkungen für den Einzelnen, sondern hat auch gesamtgesellschaftliche Folgen. Deshalb möchte ich zunächst zur Gerechtigkeitsdebatte einerseits die gesellschaftlichen Kosten aufzeigen für die insgesamt 2 Mio. aktiven Beamten von Bund, Ländern und in 11.000 Kommunen in Deutschland - sowie für die 1,8 Mio. pensionierten Ruhestandsbeamten und Beamtenwitwen als Versorgungsempfänger.

Und das ist ins Verhältnis setzen zu den Kosten für die ca. 20 Mio. Rentner in Deutschland andererseits, die alleine Kürzungen auferlegt bekommen, obwohl die Pensionslasten für die drastisch steigende Zahl der Ruhestandsbeamten ungleich problematischer sind.

Denn ein erheblicher Teil der Beamtenbesoldung mit sehr hohen Familienzuschlägen bemisst sich nach privatem Familienstand und Kinderzahl - statt allein durch dienstliche Anforderungen und Leistungen. Dagegen erhalten hoch qualifizierte Angestellte nicht einmal den marktüblichen Lohn, weil die Gehälter zumeist hinter der Privatwirtschaft zurückbleiben.

Die Personalkosten für alle 5,5 Mio. Beschäftigten im ö. D. einschl. Angestellte betragen zusammen jährlich 400 Mrd. €. (Das ist fast so viel wie der 12-jährige 500 € Sonderhaushalt für Infrastruktur etc.).

Davon entfallen 177 Mrd. € auf die Besoldung der knapp 2 Mio. aktiven Beamten, zuzüglich 67 Mrd. € für die 1,8 Mio. pensionierten Versorgungsempfänger, plus 23 Mrd. € Beihilfekosten, also insgesamt 267 Mrd. €. – also mehr als die Hälfte für die Beamten, die nur 1/3 der öffentlichen Beschäftigten ausmachen.

12. Offizielle Begründungen für die umstrittenen Beamtenprivilegien

Vater Staat behandelt also (wie ein Stiefvater) die zwei Berufsgruppen der Beamten und Angestellten und deren Angehörige (auch innerhalb des öffentlichen Dienstes bei völlig gleicher Tätigkeit) ungleich, so dass das althergebrachte Berufsbeamtentum außerhalb der Hoheitsbereiche generell fragwürdig ist, das noch aus der Weimarer Reichsverfassung stammt, abgeleitet vom Reichbeamtengesetz 1873, und seit 1949 als „modernes Beamtenrecht“ gilt – mit den 3 traditionellen Prinzipien: Lebenszeitprinzip, Alimentation, politische Neutralität.

Diese deutschen Sonderregelungen mit dem streng Status-bezogenen Berufsbeamtentum (überwiegend auch außerhalb der Sicherheits- und Hoheitsbereiche) und mit seinem Treueverhältnis gibt es in dieser Form in keinem anderen Nachbarland und wäre dringend reformbedürftig.

Das Ausmaß der Verbeamtung in Deutschland über die hoheitlichen Aufgaben hinaus ist in Europa einzigartig und in den meisten Nachbarländern längst abgeschafft oder nie der Fall gewesen. (Auch in den USA und in Großbritannien gibt es im öffentlichen Dienst normale Arbeitsverträge außer bei Militär und Geheimdiensten).

In Deutschland sind lediglich nach Privatisierung von Bahn und Post erstmals die vielen dortigen Beamten (vor allem im niedrig besoldeten einfachen und mittleren Dienst) problemlos abgeschafft worden und damit auch das umstrittene Streikverbot, sie belasten aber als Pensionäre die Pensionskasse weiterhin. (Übrigens hat das seither nicht mehr gültige Streikverbot bei Bahn und Post die Bahn weniger stillgelegt als das alltägliche Missmanagement des hochbezahlten Bahnvorstandes).

In der öffentlichen Debatte wird deshalb zu Recht der Abbau von Beamten und deren Privilegien gefordert. Als Privilegien definiert man ja Vorrechte oder Sondergesetze, mit denen einzelnen Gruppen Vorteile oder finanzieller Nutzen verschafft werden, ohne dass sie extra dafür arbeiten oder kämpfen müssen. Schauen wir uns die vermeintliche Berechtigung der Beamtenprivilegien etwas näher an:

Denn diese sind abgeleitet aus dem Art. 33 (5) des Grundgesetzes, wonach der öffentliche Dienst unter Berücksichtigung der „althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ aus dem 18, und 19. Jahrhundert zu regeln ist, aus denen sich noch die heutigen Privilegien herleiten. Über deren Herkunft bedürfte es eigentlich eines kurzen Exkurses, doch dafür reicht die Vortragszeit nicht.

Wir müssten zurückblicken zum Beginn der sogenannten Staatsdiener von den Fürstenstaaten 1723, über Preußen 1794 und Kaiserreich 1873 (Reichsbeamtengesetz) sowie Weimarer Reich 1918 bis hin zu deren Missbrauch durch gehorsame Beamte im Nazi-Staat 1933 -1945. Von denen blieben viele trotz Entnazifizierung im Beamtenapparat bis ganz oben blieben. Jedenfalls hielten Bund und Länder 1949 beim Wiederaufbau die Beibehaltung des Beamtentums für unverzichtbar, weil unpolitisch. (Siehe Fußnote)

Doch allein der deutsche Beamten-Eid mit dem Schwur, das Grundgesetz zu wahren und die geltenden Gesetze einzuhalten sowie gewissenhaft zu arbeiten, rechtfertigt dafür keine Vorzugsbehandlung. Denn auch die Angestellten im öffentlichen Dienst mussten lange Zeit ein inhaltsgleiches Gelöbnis abgelegen.

Und für alle Staatsbürger und Arbeitnehmer auch in der freien Wirtschaft gilt ebenfalls die Verfassung und keine Gesetzesverstöße sowie gewissenhaftes Arbeiten. (Die Beamten erhalten dabei aber Gottes Hilfe, wenn sie diesen Zusatz ihrem Eid hinzufügen).

Zumeist wird noch die politische Loyalitäts- und Neutralitätspflicht der Beamten hervorgehoben und ihre geforderte politische Zurückhaltung. Doch die Parteien erfanden die Konstruktion politischer Wahlbeamte um politischen Einfluss auf die eigentlich neutralen Verwaltungen zu erlangen.

Außerdem versuchen sie bis heute, ihre Parteigänger in alle möglichen Stellen der Verwaltungsebenen und -hierarchien bis hinein in Schulleiterstellen und bei der Lehrerausbildung unterzubringen, von wegen politischer Neutralität. (Als Personalräte mussten wir uns bei Personalauswahlverfahren solcher parteipolitischen Einflussnahmen auf die Stellenbesetzungen allzu oft erwehren, denn dort zählt nur Eignung, Befähigung und Leistung, also nicht die politische Gesinnung oder Seilschaft.

Während in der Gesamtbevölkerung nur 1-2% in Parteien organisiert sind, findet man z.B. in den Kommunalverwaltungen und Ministerien schätzungsweise mit min. 20% das Zehnfache an Parteigängern, weil das ihrer Beamtenkarriere förderlich ist, so muss ich nach 40 Jahren als Verwaltungs-Insider offenbaren, von wegen „unpolitischer und neutraler Verwaltungsapparat“. Haben sich Beamte nicht von Gesetzes wegen „politisch zu enthalten“ (Neutralitätspflicht)?

Manche wechseln sogar bei einem Führungswechsel an der Verwaltungs- oder Ministeriumsspitze kurzerhand ihr Parteibuch, wenn es opportun ist für die Karriere. Das werden wir wohl auch wieder nach der möglichen Machtergreifung der AfD in Sachsen-Anhalt erleben.

Auch der oft angeführte Verzicht der Beamten auf das Streikrecht rechtfertigt deswegen keine ausgleichenden Beamtenprivilegien, weil die Beamten die von den Angestellten erstreikten Gehaltserhöhungen zeitgleich (oder mit leichter Verzögerung) ebenfalls von ihrem Dienstherrn erhalten. Denn hier pocht man plötzlich auf sonst nicht geltende Gleichbehandlung. Deshalb winken viele Beamte ihren streikenden Kollegen gerne vom Bürofenster aus zu.

Dabei ist das Streikrecht ein verbrieftes Menschenrecht, auch in der europäischen Menschenrechtskonvention, so dass die Gewerkschaften GEW und ver.di beklagen, dass die Beamten ihres Menschenrechtes beraubt werden. Der Beamtenbund verteidigt hingegen das Streikverbot, trotz Rüge des Europäische Gerichtshofes zu dem pauschalen Verbot in Deutschland.

In anderen Ländern wie Spanien oder Frankreich dürfen die Beamten streiken, einschl. Teilnahme sogar am Generalstreik (Frankreich). Auch in anderen Ländern haben die Staatsdiener normale Arbeitsverträge. Die Schweiz und Schweden haben vor Jahrzehnten die Beamten ganz abgeschafft, und die Staaten funktionieren trotzdem besser als bei uns.

13. Beamtenähnliche Versorgung der Politiker als Abgeordnete

Ganz zum Schluss noch kurz ein besonderes Aufreger-Thema: Die fürstliche Altersversorgung der Politiker, die ebenfalls nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Diese erwerben nach nur 10 Jahren Mandatszeit mit 2.500 € den siebenfachen Rentenanspruch eines Arbeitnehmers mit 45 Beitragsjahren. Der durchschnittliche Eckrentner hat nach 10 Jahren nur einen Rentenanspruch von 376 € erworben.

Schon nach 12 Jahren als MdB im Bundestag hat der Abgeordnete bereits 3.550 € Rentenanspruch. Nach 26 Jahren im Bundestag erhalten sie fast 8.000 € als Höchstrente, das sind 65% der hohen Abgeordneten-Diäten von 12.000 € - zuzüglich großzügiger Übergangsgelder nach dem Ausscheiden in voller Diätenhöhe, und zwar 4 Monate pro Wahlperiode. (Deshalb bemühen sie sich, lebenslang „Berufspolitiker“ zu bleiben satt nach einem „Mandat auf Zeit“ gefälligst wieder in ihr Berufsleben zurückzukehren. (statt als Lobbyist in der Wirtschaft).

Da sind sogar die Spitzenbeamten neidisch. Und das alles ohne Einzahlung in die Rentenkasse – also alles finanziert von den Steuerbeiträgen der Arbeitnehmer und Rentner, denen man Einbußen bei ihrer bescheidenen Rente auferlegt sowie höheres Rentenalter und 45 Jahre Einzahlung. (Selber habe ich bereits mit 13 Jahren eine Lehre begonnen und von da an über 45 Jahre in die Rentenklasse einbezahlt, also 10 Jahre länger als etwa Studenten, die erst ab dem 23. Lebensjahr nach Studienabschluss mit der Einzahlung beginnen).

Lange Zeit durften die privilegierten Abgeordneten auch schon mit 63 oder 65 Jahren statt mit 67 Rente beziehen, ganz früher sogar mit 55 oder 56 Jahren.) Erst ab 2017 wurde das stufenweise und zögerlich auf 67 Jahre angehoben, aber sie können mit Abstrichen schon mit 63 gehen, was man den Arbeitnehmern gerade verwehrt.

In NRW zahlen die Landtagsabgeordneten auf Druck einer Volksinitiative zur Diätenreform zwar seit einigen Jahren in eine eigene Versorgungskasse monatlich 3.267 € ein, dieser Betrag wurde aber vorher als Erhöhungsbetrag auf die 12.000 € Diäten aufgeschlagen und steigt jährlich um 6,5%. Der Steuerzahler zahlt also weiterhin für die Abgeordnetenpension, wie auch vor der Diätenreform. Beamte und Politiker als „Volksvertreter“ beanspruchen also gleichermaßen eine steuerlich garantierte Altersversorgung mit deutlichem Abstand von den gewöhnlichen Arbeitnehmern und Bürgern, von deren Steuern sie gut leben. Damit entfernen sie sich vom Wahlvolk.

Dieses Thema bedürfte aber einer eigenen Forumssitzung, weil es den Frust über unsere Demokratie offenbart, die viele Menschen zu den Rechtspopulisten treibt.

Fußnoten:

Beamtentum: Kurzer Blick in die Nachbarländer

Mit seinem typisch deutschen, streng Status-bezogenen Berufsbeamtentum nimmt Deutschland im internationalen Vergleich eine Sonderrolle ein. Deutschland scheut heute trotz Dienstrechtsreform keine Kosten bei seinem ausufernden Beamtentum und steht im Vergleich zu anderen Ländern einzig dar:

Die Schweiz hat 2002 den Beamtenstatus radikal und komplett abgeschafft. Seither gibt es nur noch öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse und selbst Bundesbeamte wurden zu ganz normalen Arbeitnehmern.

In Großbritannien gilt das angelsächsische Modell des Positionssystems (statt des deutschen Laufbahnsystems), d.h. es gibt dort kein Beamtentum mit Sonderrechten, sondern individuelle öffentliche Ausschreibungen auch für Quereinsteiger aus der Wirtschaft, mit normalen Arbeitsverträgen und vollem Streikrecht (mit Ausnahme für Militär und Geheimdienste).

In Schweden und Dänemark nach dem skandinavischen Modell ist der öffentliche Dienst fast vollständig privatisiert und flexibilisiert. Bereits 1970 wurde das traditionelle Beamtentum in Schweden abgeschafft. Die öff. Bediensteten arbeiten zu gleichen Bedingungen des normalen Arbeitsrechtes wie Angestellte in der Privatwirtschaft, ohne Sonderrechte und mit vollem Streikrecht (Ausnahme: Kern-Sicherheitsbereiche und absolute Staatsspitze). Mit 28% hat Schweden die höchste Beschäftigungsquote im öff. Dienst, und Streiks sind an der Tagesordnung.

Frankreich und Spanien haben zwar ein ähnliches Laufbahnsystem wie Deutschland mit lebenslanger Karriere beim Staat und formalen Beförderungsregeln. Aber die Beamten haben dort Streikrecht und dürfen in Frankreich sogar an Generalstreiks teilnehmen.

Wir können also viel von unseren Nachbarländern lernen, sogar von den USA, die kein klassisches Beamtentum nach deutschem Vorbild mit einem Dienst- und Treueverhältnis kennen, sondern das ganz normale Arbeitsrecht anwenden.

Historische Entwicklung des deutschen Berufsbeamtentums:

Das deutsche Berufsbeamtentum in seiner modernen Form stammt bekanntlich aus dem 18. und frühen 19. Jahrhundert in den absolutistischen deutschen Fürstenstaaten, wobei insbesondere Preußen mit seiner Reform eine Vorreiterrolle einnahm. Die Landesherren wollten eine loyale, berechenbare und vom Adel unabhängige professionelle Verwaltung. Treue und Gehorsam der Staatsdiener wurden neu geregelt.

Die persönlich ergebenen Diener der Fürsten wurden zu gehorsamen Staatsdienern auf Lebenszeit, mit Schutz vor willkürlicher Entlassung und mit lebenslanger Alimentation, al Gegenleistung für absolute Loyalität.

Im Kaiserreich mit dem Reichsbeamtengesetz von 1873 und mit der Weimarer Reichsverfassung bekam das Berufsbeamtentum Verfassungsrang, um Stabilität des Staates in politischen Krisenzeiten zu garantieren, auch durch das Streikverbot für Beamte und das Neutralitätsgebot.

Bekanntlich wurde während der nationalsozialistischen Herrschaft das Prinzip des politisch neutralen und dem Staat verpflichteten Beamten durch den bedingungslos gehorchenden Beamten ersetzt.

Und die meisten Beamten waren dem Nazi-Regime loyal ergeben und machten Karriere im Beamtenapparat – obwohl sie eigentlich nach der so genannten „Remonstrationspflicht“ rechtswidrige Weisungen zu melden haben und nicht befolgen dürfen. Mancher von denen hielt sich auch noch nach der Gründung der Bundesrepublik trotz Entnazifizierung lange Zeit im Beamtenapparat.

Im Grundgesetz 1949 wollten Bundesländer und Bundestag jedoch die Beibehaltung des Berufsbeamtentums mitsamt Treuepflicht, weil eine unpolitische und stabile Verwaltung für den Wiederaufbau für notwendig erachtet wurde.

Das den Beamten dabei verwehrte Streikrecht ist eigentlich ein universelles Menschenrecht, auch in der europäischen Menschenrechtskonvention. Mit dem pauschalen Streikverbot beraubt man laut Gewerkschaft GEW und ver.di den Beamten eines elementaren Grundrechtes, was nur für Polizei und Justiz in hoheitlichen Kernaufgaben akzeptabel wäre.

Während die Angestellten auch für ihre verbeamteten Kollegen mitstreiken, winken diese den Streikenden aus dem Bürofenster zu, wohl wissend, dass sie anschließend die gleiche Lohnerhöhung im Rahmen ihre Besoldung erhalten. Denn hierbei betont man plötzlich den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Um politischen Einfluss auf die eigentlich neutralen Verwaltungen zu wahren, erfanden die Parteien die Konstruktion politischer Wahlbeamten und versuchten außerdem, ihre Parteigänger in alle möglichen Stellen der Verwaltungsebenen und -hierarchien und sogar in Schulleiterstellen und bei der Lehrerausbildung unterzubringen, von wegen politischer Neutralität. (Als Personalräte mussten wir uns bei Personalauswahlverfahren solcher parteipolitischer Einflussnahmen auf die Stellenbesetzungen allzu oft erwehren).

Während in der Gesamtbevölkerung nur 1-2% in Parteien organisiert sind, findet man z.B. in den Kommunalverwaltungen und Ministerien schätzungsweise mit 20% das Zehnfache an Parteigängern, weil das ihrer Beamtenkarriere förderlich ist, so muss ich nach 40 Jahren als Verwaltungs-Insider offenbaren.

Manche wechseln sogar bei einem Führungswechsel an der Verwaltungs- oder Ministeriumsspitze kurzerhand ihr Parteibuch, wenn es opportun ist für die Karriere. Das werden wir wohl auch wieder nach der möglichen Machtergreifung der AfD in Sachsen-Anhalt erleben.