Wilhelm Neurohr

Leserbrief an das Medienhaus Bauer zum Verfassungsgerichtsurteil über die Sperrklausel in NRW

„GESCHEITERTER ANGRIFF AUF DIE VERFASSUNG“

Im Wahlrecht gilt das Prinzip der Stimmengleichheit

Das Landesverfassungsgericht Münster hat dem seltsamen Demokratieverständnis der etablierten Parlamentsparteien im NRW-Landtag glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben. Denn das unlautere Ansinnen, ihre Pfründe und Privilegien sowie gewohnten Machtmonopole mit der Einführung einer Sperrklausel von 2,5% für die örtlichen Gemeinderäte und Kreistage dauerhaft zu sichern und andere fernzuhalten, erwies sich als eindeutig verfassungswidrig, denn im Wahlrecht gilt das Prinzip der Stimmengleichheit. Ursprünglich erwogen sie sogar eine 3%-Klausel. Die Linkspartei warf ihnen daraufhin zutreffend "Arroganz der Macht" vor.

Initiator dieses gescheiterten verfassungswidrigen Ansinnens war ausgerechnet die inzwischen abgestrafte und offenbar nicht lernfähige SPD. Sie hatte zuvor - mit Hilfe eines fragwürdigen „Gefälligkeits-Gutachtens“ und einer suggestiven Bürgermeister-Umfrage - auch die CDU, die FDP und die Grünen im Landtag für ihren Angriff auf die Verfassung und das dort verankerte Prinzip der Stimmengleichheit im Wahlrecht gewonnen. Von angeblicher „Unregierbarkeit der Kommunen“ oder „Weimarer Verhältnissen“ in den Stadträten war sogar dramatisierend die Rede statt von demokratischer Bereicherung und Belebung.

Einerseits das Wehklagen über die sinkende Wahlbeteiligung oder die „zweitgrößte Partei der Nichtwähler“, anderseits die als Argument vorgeschobene Beschwerde über die vielen demokratisch engagierten Bürgerinnen und Bürger in den zahlreichen lokalen Wählergruppen und in den kleineren Parteien, die sich durch die großen Parteien nicht mehr repräsentiert fühlen. Die Behauptung, diese würden die Funktionstüchtigkeit der oft erstarrten Gemeinderäte und Kreistage behindern, weil sie die demokratischen Meinungsbildungsprozesse „zeitaufwendig in ermüdenden Debatten“ erschweren, hat das Verfassungsgericht zurückgewiesen.

Am besten schaffen wir die anstrengende Demokratie gleich ganz ab? Sollten wir nicht froh sein, wenn in den Kommunalparlamenten überhaupt noch debattiert wird, statt nur Tagesordnungspunkte durchzuwinken? Wo steht geschrieben, dass es bei demokratischen Entscheidungsprozessen auf möglichst bequemes, reibungsloses und schnelles „Durchregieren“ der jeweiligen Mehrheitspartei oder -koalition ankommt – am besten mit den üblichen vorherigen Hinterzimmer-Absprachen unter Ausschluss oppositioneller Grüppchen?

Die Sperrklausel hätte in NRW über 1 Mio. Wählerstimmen unter den Tisch fallen lassen, die sich von den etablierten „großen Volksparteien“ nicht mehr vertreten fühlen. Denn 10% haben „Sonstige“ gewählt. Warum sollen diese 10% nicht zählen, wohl aber die 10% für die FDP oder die Grünen? Und sollen die 10% "Sonstige"-Wählerstimmen einfach so behandelt werden, als seien es Nichtwähler, indem diese Mio. Stimmen einfach unter den Tisch fallen - oder sollen sie wahlarithmetisch einfach auf die etablierten Parteien mit umgerechnet werden, die sich dann die Stimmen quasi rechnerisch mit einverleiben als "Stimmenraub"? Sind das die viel gepriesenen Minderheitenrechte und der Minderheitenschutz? Die 10% "sonstigen" Wähler haben auf der Suche nach demokratischen Alternativen bei der letzten Kommunalwahl 2014 den insgesamt 543 lokalen Wählergruppen stattdessen ihre Stimmen gegeben oder den 23 angetretenen kleinen Parteien oder sind als Einzelbewerber selber angetreten. Geringschätzig von „Splitterparteien“ zu reden, sollte sich die SPD hüten, weil es sie bald selber treffen könnte, wenn sie so weiter macht.

Die Rechtspopulisten hätte man übrigens mit der Sperrklausel auch nicht fernhalten können, weil diese landesweit leider die 2,5 % spielend überspringen. Aber offenbar hatte die SPD in NRW die irrige Hoffnung, dass nach Einführung der Sperrklausel die abtrünnigen Wähler mangels Alternativen dann wieder reumütig als Stimmvieh zu ihr zurückkehren – in Wirklichkeit wäre das aber ein Beitrag zur weiter sinkenden Wahlbeteiligung. Mit Sperrklauseln gegen eine Mitmach-Demokratie vor Ort kann man keine engagierten Wählerinnen und Wähler überzeugen und auch keine Verbündeten in den Kommunalparlamenten gewinnen.

Wilhelm Neurohr