Wilhelm Neurohr

Europawahl 2019

Wahltermin

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.

Die Wahl findet zwei Monate nach dem planmäßigen Termin des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU statt. Im Falle des Austritt werden 705 Abgeordnete gewählt. Verbliebe das Vereinigte Königreich in der EU, würden voraussichtlich 751 Abgeordnete gewählt.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt die Bundesregierung den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II, Seite 733) – sogenannter Direktwahlakt – festgelegten Zeitspanne.

Nach einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 22. Mai 2018 findet die kommende Wahl zum Europäischen Parlament vom 23. bis 26. Mai 2019 statt. Zuvor wurde mit Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 20. März 2018 das Europäische Parlament angehört, das mit Entschließung vom 18. April 2018 den Entwurf des Rates der Europäischen Union gebilligt hat. Damit wurde auch für das Wahljahr 2019 der Wahltermin um zwei Wochen vorverlegt.

Wahlsystem und Wahlberechtigung

In jedem Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Briefwahl

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen.

Stimmabgabe per Listenwahl

In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. Die meisten Parteien treten mit bundesweiten Wahllisten an. Es gibt keine Sperrklausel.

Folgende deutsche Parteien sind aktuell im Europäischen Parlament vertreten: CDU (29 Sitze), SPD (27 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (11 Sitze), Die Linke (7 Sitze), AfD (1 Sitz), CSU (5 Sitze), FDP (3 Sitze), Freie Wähler (1 Sitz), Piratenpartei (1 Sitz), NPD (1 Sitz), ÖDP (1 Sitz), Die PARTEI (1 Sitz), Liberal-Konservative Reformer (LKR) (1 Sitz), Die Blaue Partei (1 Sitz), Bündnis C (1 Sitz). Fünf Abgeordnete sind unabhängig.

Aktuelle Umfrage (Wahlprognose)

INSA-Umfrage vom 01. Februar 2019

CDU/CSU: 30 Prozent (2014: 35,3 Prozent)

Grüne: 17 Prozent (2014: 10,7 Prozent)

SPD: 15 Prozent (2014: 27,3 Prozent)

AfD: 12 Prozent (2014: 7,1 Prozent)

Linke: 8 Prozent (2014: 7,4 Prozent)

FDP: 8 Prozent (2014: 3,4 Prozent)

Das Europaparlament mit seinen Fraktionen und Funktionen

Das Europäische Parlament (EP) vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten und wird von ihnen direkt gewählt. Dem Parlament gehören 751 Abgeordnete aus allen Mitgliedsstaaten an. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Größe des Landes. Als bevölkerungsreichstes Land in der EU wird Deutschland von 96 Abgeordneten vertreten, kleinere Länder wie Estland, Luxemburg oder Malte haben je sechs Abgeordnete.

Je nach politischer Zugehörigkeit arbeiten die Abgeordneten in Fraktionen zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament acht Fraktionen:

1. Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) (219 Abgeordnete), darunter 34 Abgeordnete aus CDU und CSU

2. Progressive Allianz der Sozialdemokraten (187 Abgeordnete), darunter 27 Abgeordnete aus der SPD

3. Europäische Konservative und Reformer (73 Abgeordnete), darunter sechs deutsche Abgeordnete (1 LKR, 1 Bündnis C, 4 parteilos)

4. Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (68 Abgeordnete), darunter vier deutsche Abgeordnete (3 FDP, 1 Freie Wähler)

5. Grüne/Europäische Freie Allianz (52 Abgeordnete), darunter 13 deutsche Abgeordnete (11 Grüne, 1 Pirat, 1 ÖDP)

6. Vereinte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke (51 Abgeordnete), darunter acht deutsche Abgeordnete (7 Linke, 1 parteilos)

7. Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (43 Abgeordnete), darunter ein deutscher Abgeordneter aus der AfD

8. Europa der Nationen und der Freiheit (34 Abgeordnete), darunter ein deutscher Abgeordneter der Blauen Partei

Zwei deutsche Abgeordnete sind fraktionslos.

Die Plenartagungen des Europaparlaments finden zwölfmal im Jahr in Straßburg und fünfmal im Jahr in Brüssel statt.

Das Parlament fasst gemeinsam mit dem Europäischen Rat Beschlüsse über europäische Rechtsvorschriften. Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und stimmt der Kommission als Kollegium zu. Außerdem genehmigt das Europaparlament den Haushalt der Europäischen Union.

Europawahl 2019 - eine »Schicksalswahl«

Eine wichtige Rolle spielt diesmal die Zivilgesellschaft, da es im kriselnden und zerbrechlichen Europa um die wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit geht, dies auch angesichts des Erstarkens rechtsextremer, nationalistischer Bewegungen. Die pro-europäische Zivilgesellschaft ist das Herz der gelebten Demokratie in Europa.