Wilhelm Neurohr

"Unwort des Jahres"

Klimaproteste: Zweierlei Recht gegenüber Protestierenden?

Dass „Klimaterrorismus“ zum „Unwort des Jahres“ erklärt wurde, ist sehr zu begrüßen. Wenn sich junge Menschen aus Sorge um die Zukunft von Erde und Menschheit stundenweise auf Straßen festkleben und dafür kriminalisiert und in Präventivhaft genommen werden, ist das skandalös. Leider reicht das Gedächtnis in unserem Rechtsstaat nicht mehr bis 1987/1988: Damals hatten Stahlarbeiter und Bergleute im Ruhrgebiet aus Eigeninteresse um ihre Arbeitsplätze tagelang und wochenlang die Rheinbrücke und mehrere Autobahnen gesperrt. Niemand warf ihnen Terror vor und keine Polizei räumte die Blockaden, im Gegenteil, es gab eine riesige Solidaritätswelle.

  • Politiker aller Parteien pilgerten mit Solidaritätsbekundungen zum Schauplatz
  • Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger solidarisierten sich,
  • Biker machten Soli-Motorradkorsos und blockierten damit weitere Straßen,
  • Einzelhändler spendeten für die Straßenblockierer,
  • Schüler demonstrierten während der Unterrichtszeit mit,
  • Fraueninitiativen bildeten sich,
  • Pfarrer riefen zu Unterstützungsgottesdiensten mit 20.000 Teilnehmern auf,
  • der Papst schickte eine lange Grußbotschaft.

Solche Unterstützung wünscht man sich auch für die Klimakleber und Lützerath-Aktivisten - oder gilt in unserem Rechtsstaat für Protestierende zweierlei Recht, mit besonderer Strenge gegenüber jungen Menschen?