Wilhelm Neurohr

Das transnationale Freihandelsabkommen TTIP
zur Investitions- und Handelspartnerschaft zwischen EU und USA

„Das transatlantische Freihandelsabkommen muss weit über alles hinausgehen, was multilaterale Handelsabkommen bislang regeln. Ging es bisher vorrangig um den Abbau von Zollhürden, geht es nun um die Harmonisierung von Regulierungen in Gesundheit, Medizin, Umwelt, Kultur und Lebensmittelsicherheit – allesamt Bereiche, die uns alle ganz direkt berühren“.
(Der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann-Stiftung, Aart de Geus, im Dezember 2013 in einem Beitrag für das „Handelsblatt!)

„Bei TTIP handelt es sich um die weitreichendsten Veränderungen der Gesellschaften in Europa seit langem, weit über bisherige Handelsabkommen hinausreichend (mit breiteren Themen und Elementen der politischen Willensbildung)“.
(Eingeständnis der EU-Kommission auf einem „Geheimtreffen“ im November 2013 mit Vertretern der Mitgliedsstaaten)

Sachstand: 23. Februar 2014

Bei TTIP geht es nicht nur um Warenhandel, sondern auch

  • um Handel mit Dienstleistungen,
  • um Teilhabe an öffentlicher Auftragsvergabe,
  • um Handel mit Finanzprodukten,
  • um Patente und Urheberrechte, Lockerung Datenschutz
  • um Nutzung von Land und Rohstoffen,
  • um das Bildungs- und Gesundheitswesen,
  • und kulturelle Dienstleistungen,
  • um Veränderung von Verbraucher- und Umweltstandards,
  • um Veränderung von Sozialstandards,
  • um Regelungen des Tarif- und Arbeitsrechtes,
  • um Rechte und Arbeitsmöglichkeiten von Immigranten,
  • um Liberalisierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft,
  • Marktöffnungen für Energie und Transportwesen,
  • um weitere Marktöffnung für Müllentsorgung,
  • um Verkehr und öffentlichen Nahverkehr
  • um Subventionsabbau (auch für kommunale und kulturelle Einrichtungen etc.)
  • etc.

Damit sind fast alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge massiv betroffen, obwohl von der EU-Handelskommission bestritten.

  • Lediglich „bestimmte grundlegende Dienstleistungen auf lokaler Ebene werden durch TTIP nicht angetastet“ (so heißt es in einer offiziellen Broschüre der EU-Kommission).
  • In TTIP ist lediglich unverbindlich und unklar die Rede von „Ausschluss von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“.
  • Gerade der profitfreie öffentliche Sektor wird massiv betroffen sein.
  • Die kommunalen Dienstleistungssektoren und das öffentliche Beschaffungswesen (in den USA schon weitgehend privatisiert) stehen im Fokus der Verhandlungen.
  • Das TTIP-Abkommen geht im Dienstleistungssektor über alle bisherigen bilateralen und multilateralen Abkommen hinaus.
  • TTIP wird noch flankiert durch das parallel verhandelte GATS-Nachfolgeabkommen PTiSA für den Handel mit (auch zwischenmenschlichen) Dienstleistungen.

Damit sind nahezu alle Aufgabenbereiche der Kommunen berührt, dennoch sind die Kommunen oder die kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) in die TTIP-Verhandlungen nicht eingebunden.

Der aus TTIP abzuleitende nachfolgende Katalog von insgesamt 16 Punkten verdeutlicht die Berührungspunkte und damit die konkreten Gefahren und Risiken von TTIP für die kommunale Selbstverwaltungs-Ebene:

  1. Umweltauflagen, Arbeitnehmerrechte oder Verbraucherschutz sind auch Anliegen und teilweise Zuständigkeitsbereich der kommunalen Selbstverwaltungsebene.
  2. Bei öffentlichen Ausschreibungen und Auftragsvergaben sind die üblichen Auflagen (für tarifgerechte Bezahlung, Einhaltung von Umwelt- und Qualitätsstandards) gefährdet sowie die kommunale Vergabe oder Durchführung selber.
  3. In die lokale und regionale Energie- und Klimapolitik wird eingegriffen (Stadtwerke, Anschluss- und Benutzungszwang für umweltfreundliche Energieträger etc.).
  4. Die Wasserversorgung und -entsorgung und der Gewässerschutz in öff. kommunaler Hand ist gefährdet.
  5. Die Projekte zum „fairen Handel“ (Fair-Trade-Stadt) mit Bevorzugung regionaler Produzente, Händler und Unternehmen sind gefährdet und damit auch Kompetenzen der örtl. Wirtschaftsförderung.
  6. Die Subventionierung örtlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen (VHS, Theater, Museen, freie Schulen etc.) ist in Gefahr, ebenso Regional- und Lokalfunk.
  7. Die Subventionierung des ÖPNV könnte gefährdet sein und die öff. Verkehrsinfrastruktur (Straßenbau etc.) könnte in Richtung privater Straßenbau oder PPP-Projekte gedrängt werden.
  8. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge ist durch Privatisierungen (Kommerzialisierungen) in Gefahr, ebenso damit die Bezahlbarkeit für die Bürger
  9. Mit der geforderten Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wird die praktizierte lokale Bürgerbeteiligung erschwert oder vereitelt.
  10. In die kommunale Planungs- und Gestaltungshoheit wird massiv eingegriffen (z.B. Gestaltungs- und Umweltauflagen in Bebauungsplänen, kommunale Satzungen, Ansiedlungsverbot großer Kaufmärkte auf der grünen Wiese, Auflagen in Raumordnungsplänen u. v. m.).
  11. Das von Kommunen und Kreisen sowie Wasserverbänden unterstützte Fracking-Verbot oder -moratorium der Landesregierungen und Bundesregierung droht vereitelt zu werden.
  12. In den ländlichen Kreisen und Gemeinden würde die bäuerliche Landwirtschaft geschwächt (und gentechnische Pflanzen zugelassen), wenn der Agrarbereich in TTIP einbezogen bleibt.
  13. Die kommunale Personal- und Haushaltspolitik würde negativ beeinflusst und auch die örtliche Arbeitsmarktpolitik und lokale Wirtschaftstruktur, (Zunahme von Niedriglohn-Jobs im Dienstleistungsbereich bei geringerer Tarifbindung, Arbeitsplatzverluste in ländlichen Bereichen und zunehmende Einkommensungleichheit etc.)
  14. Es droht ein verschärfter Sparzwang der kommunalen Haushalte sowie weitere Ausgliederungen, Privatisierungen und Deregulierungen.
  15. Insgesamt wird damit das verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht (und in Bezug zur EU das Subsidiaritätsprinzip) unterlaufen, zugleich die EU-Grundrechtecharta und EU-Sozialcharta missachtet.
  16. Mit dem drohenden Entschädigungs- und Schadenersatzanspruch von Unternehmen (durch die ermöglichten Investorenschutz-Klagen) ist mit Klagedrohungen und Abmahnungsschreiben für die Kommunen zu rechnen, falls sie einschränkende Regulierungen erlassen oder im Stadtparlament beschließen; damit verlieren sie ihre bisherige lokale oder regionale Entscheidungs- und Handlungsfreiheit.

In den Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen heißt es demgegenüber in 5 Kernpunkten:

  • Die Gemeinden sind Grundlagen des demokratischen Staatsaufbaus.
  • Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.
  • Eingriffe in die Rechte der Gemeinden sind nur durch Gesetze zulässig (also nicht durch bilaterale Abkommen).
  • Die Gemeinden schaffen die für ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen (und nicht auswärtige Investoren und Konzerne).
  • Die Verwaltung der Gemeinden wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt (und nicht fremdbestimmt von transnationalen Konzernen).

Deshalb wäre es wichtig, dass der Rat der Gemeinden die Einwohner über die Gefahren durch TTIP frühzeitig unterrichtet, denn er hat eine Unterrichtungspflicht laut Kommunalverfassung (z.B. NRW):

  • „Der Rat unterrichtet die Einwohner über alle wichtigen Planungen und Vorhaben, die das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren. Die Einwohner sollen möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.“

Dies sollten die Bürger nun einfordern!

Und die kommunalen Spitzenverbände sollten ihre Beteiligung an den Verhandlungen mit Nachdruck verlangen.

TTIP ist auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbart, so dass das Verfassungsgericht gefordert ist, wenn die EU ihr Verhandlungsmandat (auch gegen EU-Grundrechte- und Sozialcharta) missbraucht.

Die Rolle der Bertelsmann-Stiftung beim TTIP

Die Bertelsmann-Stiftung ist in einem Beratergremium bei den TTIP-Verhandlungen eingebunden sowie mit positiven Gutachten zu den Vorteilen von TTIP. Von langer Hand hat sie aber auch an Vorbereitungen mitgewirkt und mehrere Veranstaltungen mit den Verhandlungsführern und politischen Entscheidungsträgern in hochkarätiger Besetzung durchgeführt.

Zudem ist die Bertelsmann-Stiftung seit zwei Jahrzehnten maßgeblicher Berater und Treiber für die Umstellung der kameralistischen Haushaltsführung der Kommunalverwaltungen auf betriebswirtschaftlich orientierte doppelte Buchführung unter dem Begriff „New Public Management“ zur Ökonomisierung öffentlicher Dienste. Damit sollen für interessierte Dienstleistungskonzerne die gewinnträchtigen und die defizitären öffentlichen Dienste für eine private Übernahme oder für PPP-Modelle[1] sichtbar und berechenbar werden, außerdem Subventionen (etwa für örtliche Gesundheits-,Bildungs- und Kultureinrichtungen oder den öffentliche Nahverkehr) abgelöst werden durch erzwungene betriebswirtschaftliche, also kostendeckende Preise (sprich Preis- und Gebührenerhöhungen für die „Bürger als „Kunden“), die für viele bedürftige Menschen so nicht mehr bezahlbar sind. In zwei Städten (Yorkshire/England und Würzburg) hat die Bertelsmann-Tochter Arvato sogar versucht, die kompletten kommunalen (einschließlich der hoheitlichen) Dienstleistungen gewinnorientiert zu übernehmen – als Einstieg in den gesamten öffentlichen Markt für kommunale Dienstleistungen europaweit - , ist damit aber vorerst kläglich gescheitert.

Anhang

Übersicht und Chronologie der diversen Dienstleistungs-Handelsabkommen mit kommunalen Berührungspunkten:

Anhang

  • TTIP = bilaterales Freihandelsabkommen zur Investitions- und Handelspartnerschaft zwischen EU und USA (soll 2015/2016 in Kraft treten) mit Schadenersatzansprüchen und Klagemöglichkeit von Konzernen
  • TTIP soll auch für die Dienstleistungssektoren (einschl. Bildung, Kultur, Gesundheit etc.) und das öffentliche Beschaffungswesen geöffnet und liberalisiert werden (in den USA das meiste bereits liberalisiert, in der EU noch vieles in öff. und kommunaler Hand)
  • EU-Binnenmarkt ist zu 60%-70% ein Dienstleistungsmarkt, als öff. Dienstleistungserbringer 11.200 Kommunen in Deutschland, ca. 200.000 in Europa wecken Begehrlichkeiten zur gewinnbringenden Privatisierung und Kommerzialisierung
  • Nicht zum ersten Mal Angriffe auch auf die (kommunalen) Dienstleistungen, sondern von langer Hand angestrebt:

Serie von multilateralen und bilateralen Abkommen, die sich wie ein Spinnennetz um die Markteilnehmer und Staaten legen und aus denen es kein Entkommen gibt (140 von Deutschland seit 1959, ca. 1400 in Europa, über 3000 weltweit):

  • Bis 1994 GATT (Allg. Zoll- und Handelsabkommen), danach Gründung der WTO (Uruguay-Runde von 1986 bis 1994)
  • 1999 MAI-Abkommen (Multilaterales Investitionsabkommen) der OECD – am Widerstand der Zivilgesellschaft gescheitert
  • Seit 1995 gültiges GATS (Allg. Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) d. h. auch zwischenmenschliche Dienstleistungen als Handelsware, vorausgegangene Geheimverhandlungen
  • Aus GATS herausgenommen: „Dienstleistungen im Rahmen staatlicher Zuständigkeit“ (= in Ausübung staatlicher Gewalt, weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit anderen Dienstleistungserbringern, gemeinnützige Dienstleistungen)
  • In Länderlisten können Staaten selber bestimmen, welche Dienstleistungen sie für den Markt freigeben (strittig: Gesundheit, Pflegeheime, Bildung, Wasser, Gas usw.)
  • 2000-2005 Neuverhandlung von GATS (ohne Abschluss) zwecks Liberalisierung der Länderlisten
  • 2013/2014 Unbemerkt laufende Verhandlungen über GATS-Nachfolgeabkommen namens PTiSA (Plurilateral Trade in Services Agreement) zur umfassenden Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels .
  • Seit Dez. 2006 EU-Dienstleistungsrichtlinie („Bolkestein-Hammer“) nach europaweiten Protesten mit zahlreichen Änderungen in Kraft (erster Entwurf 2004), 2009 in nationales Recht umgesetzt, „zur Vollendung des Dienstleistungsbinnenmarktes“ mit „einheitlichen Ansprechpartnern“ in Kommunen
  • Sicherung von Arbeits- und Entsenderecht; Schutz von Gesundheit, Umwelt, und öff. Sicherheit; Streit um Herkunftslandprinzip und Entsenderichtlinie
  • Herausgenommene Dienstleistungen: Finanzen, Steuern, Verkehr, Soziales (Arbeitskampf,- Gewerkschafts- und Sozialrecht) , Teilbereiches des öff. Dienstes (Kinder, Familien Sozialwohnungen), Zeit- und Leiharbeitsagenturen.
  • Enthaltene Dienstleistungen: Daseinsvorsorge wie Altenheime, Behinderteneinrichtungen, Kinderbetreuung, Heimerziehung, Müllabfuhr etc.
  • Klage der EU-Kommission 2011 vor dem EuGh gegen Deutschland, Österreich und Griechenland wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie
  • TTIP-Vorbereitungen für Freihandelszone EU-USA schon 1990 sowie 1998 und 2005 durch formelle Entschließungen der EU über Verhandlungen mit den USA
  • 2006/2007 erste konkrete Vorstöße für TTIP durch die deutsche Bundeskanzlerin;
  • April 2007 Rahmenvereinbarung auf EU-USA-Gipfel über transatlantische Wirtschaftspartnerschaft und Einrichtung vorbereitender Gremien)
  • Im Mai 2013 gab das EU-Parlament grünes Licht für die TTIP-verhandlungen mit den USA (Erteilung des pauschalen Verhandlungsmandates)
  • Seit Mitte 2013 konkrete geheime Verhandlungen über TTIP durch beauftragten EU-Kommissar und erste Kritik aus der Öffentlichkeit
  • Dezemberr 2013 dritte TTIP-Verhandlungsrunde in Washington
  • Januar 2014: Erklärung der großen Koalition, TTIP bis Ende 2015 zügig zum Abschluss zu bringen
  • Januar 2014: Kritik des EU_Parlamantes (Justizausschuss) an TTIP wegen der Unvereinbarkeit mit EU-Grundrechtecharta und Sozialcharta
  • Februar 2014 Ankündigung der 3-monatigen Aussetzung der öffentlich umstrittenen Schiedsgerichtsklausel (Investorenschutz) aus Verhandlungen
  • Februar 2014 : Drängen führender Politiker aus USA, Deutschland und Frankreich auf schnellen und zügigen Abschluss von TTIP trotz oder wegen zivilgesellschaftlicher und medialer Kritik
  • März 2014: Fortsetzung der Verhandlungsrunden zu TTIP und parallel Anhörungen von NGOs zugesagt

Wilhelm Neurohr, 23.02.2014


[1] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/public-private-partnership.html